Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz

Allein das Wort "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz", wie es korrekt geschrieben wird, ist alles andere als barrierefrei ... Das nur so am Rande erwähnt.


Dies ist ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und Rates für die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.


Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist das Ziel - in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die (digitale) Barrierefreiheit. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen, Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) 2016/2102 umgesetzt.


Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS - Barrierefreiheitsstärkung


Erklärung zur Barrierefreiheit  (Stand 06.02.2024)

Ich bin zwar gesetzlich nicht verpflichtet, meine Webseiten digital barrierefrei zu gestalten, bemühe mich aber, sie im Sinne aller möglichst hindernisfrei zugänglich zu machen. Die Seiten werden deshalb ständig optimiert.


Die Webseiten sind noch nicht (vollständig) mit der Richtlinie vereinbar. Es gibt noch Inhalte, die nur eingeschränkt zugänglich sind. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant. Zu Fotos und Grafiken werden zudem sukzessive Alternativ-Texte mit Erläuterungen hinterlegt.


Euer Feedback

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Solltet Ihr auf Schwierigkeiten stoßen, oder Anregungen zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Euer Feedback.


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